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Haustiere im eigenen Garten bestatten – Das gilt es zu beachten

Abschied von einem geliebten Haustier nehmen ist nicht leicht. Vor allem dann, wenn es sich um einen treuen Begleiter handelt, der einem über Jahre hinweg zur Seite stand. Da ist es für viele naheliegend, dass auch das Haustier ein ordentliches Begräbnis erhalten soll. Idealerweise befindet sich das Grab ganz in der Nähe des Besitzers. Die Wahl fällt daher häufig auf den eigenen Garten. Aber ist das Bestatten im eigenen Garten überhaupt erlaubt? Und gibt es Regelungen, die dabei eingehalten werden müssen? Wir geben einen ersten Überblick.

Dürfen Haustiere im Garten begraben werden?

Hund und Katze spielen miteinander
In Deutschland ist es erlaubt, das Haustier im eigenen Garten zu beerdigen.

Grundsätzlich: Ja. In Deutschland ist es erlaubt, das Haustier im eigenen Garten zu beerdigen. Einige Rahmenbedingungen müssen dabei jedoch beachtet werden:

  1. Nicht jedes Tier darf im eigenen Garten beerdigt werden. Kleinere Hunde, Katzen, Vögel oder Mäuse, können problemlos bestattet werden. Bei größeren Arten, kann es in einigen Bundesländern vorkommen, dass zuvor eine Genehmigung des zuständigen Veterinäramts nötig ist. Sehr große Tiere, wie beispielsweise Pferde, können jedoch grundsätzlich nicht im eigenen Garten bestattet werden. 
  1. Es muss sich um ein eigenes Grundstück handeln. Das eigene Haustier darf weder in öffentlichen Parks oder im Wald bestattet werden. Auch die Beerdigung im angemieteten Garten ist untersagt. Eine Ausnahme gilt natürlich, wenn die Einverständniserklärung des Vermieters oder Eigentümers des Grundstücks eingeholt wird. 
  1. Auch die Grabstelle an sich hat einige Bedingungen zu erfüllen. So darf der Garten nicht Teil eines Natur- oder Wasserschutzgebietes sein. Außerdem muss eine Verschmutzung des Grundwassers ausgeschlossen werden können. Des Weiteren muss das Grab mit mindestens 50 cm Erde aufgeschüttet werden und darf sich nicht in unmittelbarer Nähe von öffentlichen Wegen befinden.
  1. Zuletzt darf das Tier nicht aufgrund einer meldepflichtigen Krankheit verstorben sein. 

Welche Möglichkeiten gibt es?

Können die oben genannten Regelungen eingehalten werden, kann das Haustier durch den Besitzer ganz einfach selbst beerdigt werden. Eine andere Möglichkeit besteht darin, das Tier einäschern zu lassen. Und die Urne dann entsprechend zu bestatten. 

Grabgestaltung

Sind die rechtlichen Hürden geschafft, kann man sich nun Gedanken um die Grabgestaltung machen. Der Kreativität sind hier keinerlei Grenzen gesetzt. So ist es möglich, das Grab eher klassisch zu halten und mit verschiedenen Pflanzen zu schmücken. Zudem gibt es zahlreiche Anbieter, welche Grabsteine für Haustiere verkaufen. Diese können dann durch den Namen des Haustiers, Trauersprüchen oder einige persönliche Worte individuell gestaltet werden. Möchte man aber eventuell die Kinder in der Familie bei der Gestaltung mit einbinden, so können sie beispielsweise große Steine bemalen und diese auf das Grab des verstorbenen Familienhundes legen.

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