Für den Saunabau gibt es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen. So können sich auch Einwohner in Brandenburg nicht darauf verlassen, dass für sie die gleichen Vorschriften gelten, wie für den Freundeskreis, der direkt in Berlin wohnt. Insbesondere beim Saunabau könnten Sie bei einer solchen Annahme Bußgelder erwarten. Es gilt daher, sich immer über die baurechtlichen Vorgaben des eigenen Bundeslandes zu informieren und bestenfalls auch der eigenen Gemeinde.
Wie sieht es in Brandenburg aus? Eine Sauna im Garten Baugenehmigung (Brandenburg) ist durchaus nötig.
Sauna Baugenehmigung in Brandenburg
Wer eine Sauna im Garten (Baugenehmigung Brandenburg) auf dem Privatgrundstück errichten möchte, muss sich zunächst mit den rechtlichen Vorschriften befassen. Diese unterscheiden zwischen einem Saunabau im Innen- und Außenbereich. Wer eine Sauna im Innenbereich des Zuhauses errichten möchte, darf dies in Brandenburg bis zu einer Größe von 75 Kubikmetern tun und zwar genehmigungsfrei. Im Vergleich zu anderen Bundesländern, ist das sehr fair.
Beim Saunabau im Außenbereich gelten jedoch in Brandenburg strengere Regeln. Eine Sauna im Garten Baugenehmigung ist nämlich immer erforderlich. So dürfen Sie in Brandenburg nur mit Genehmigung eine Gartensauna errichten und das unabhängig von der Größe und dem Abstand zum Nachbargrundstück.
Welche Vorschriften sind einzuhalten?
Um eine Genehmigung für die Sauna zu erhalten, gilt es einige Vorschriften zu beachten. Zunächst sollten Sie darauf achten, dass Sie alle Pflichten, die in der brandenburgischen Bauordnung notiert sind, einhalten. Diese können Sie entweder selbst studieren, oder – wie wir empfehlen – Sie holen sich professionellen Rat.
Darüber hinaus sollten Sie die Bebauungspläne von Brandenburg sich einmal näher anschauen. Diese werden immer wieder von den Bundesländern und Städten veröffentlicht und zeigen Ihnen genau, welche Infrastruktur und Baumaßnahmen geplant sind und dementsprechend, ob Ihre Sauna in das Baukonzept für Ihren Bezirk passt.
Zudem sollten Sie auch bei der Beheizung der Sauna darauf achten, dass diese konform geregelt ist. Sie haben die Wahl zwischen:
- Elektroofen
- Holzofen
Ein Holzofen ist immer durch den Bezirksschornsteinfeger genehmigungspflichtig. Ein Elektroofen sollte sicherheitshalber von einem Elektriker vor Inbetriebnahme überprüft werden.
Die Nachbarn sprechen mit
Darüber hinaus ist es sinnvoll nicht nur einen Bauantrag für die Sauna auszufüllen, sondern auch eine Genehmigung vom Nachbarn einzuholen. Um folgende Ärgernisse zu vermeiden, sollten Sie Ihren Nachbarn auf Ihrer Seite wissen. So dürfen Sie auch die Beleuchtung frei gestalten und die Fensterausrichtung in der Sauna selbstbestimmen. Andernfalls würden Sie immer wieder Genehmigungen von Ihrem Nachbarn im Nachhinein einholen müssen. Ein Abstand zum Nachbargrundstück muss jedoch so oder so eingehalten werden. Drei Meter muss Ihre Sauna daher mindestens von umliegenden Grundstücken entfernt sein.