Für viele Haus- und Gartenbesitzer ist eine eigene Wellnessoase hinter dem Haus ein langgehegter Traum. Schließlich ist eine Sauna im Garten und das Saunieren nicht nur gesund für den Körper, sondern auch für den Geist. Es gibt dabei jedoch einige Dinge zu beachten, um Ärger zu vermeiden.
Für eine Sauna im Garten bedarf es daher auch eine Baugenehmigung. Die für Hessen schauen wir uns im Folgenden genauer an. Wir möchten Sie in diesem Artikel über rechtliche Grundlagen und Bauvorschriften informieren, um so Unannehmlichkeiten zu ersparen.
Sauna im Garten: Bedarf es einer Genehmigung?
Für eine Sauna im Garten benötigen Sie in Hessen eine Baugenehmigung, da dies eine Feierstelle enthält. Ebenfalls ist es wichtig, dass die Sauna im Garten den gesetzlich vorgeschriebenen Abstand einhält und dieser nicht unterschritten wird. Das Land Hessen hat bei diesem Punkt noch recht lockere Auflagen im Gegensatz zu anderen Gemeinden. Jedoch kann eine Sauna im Garten für Ärger sorgen, wenn diese zu nah am Nachbargrundstück gebaut ist.
Sauna im Garten Baugenehmigung Hessen
In Hessen müssen ab 30 m³ Rauminhalt eine Baugenehmigung eingeholt werden. Hat Ihre Sauna im Garten kein Fundament, brauchen Sie dies nicht anzumelden. Wichtig für die Genehmigung der Sauna im Garten sind:
- die Größe der Sauna
- die Art der Beheizung
Eine Gartensauna fällt rechtlich gesehen unter die Vorschriften eines Gartenhauses. Diese Unterlagen benötigen Sie für den Antrag der Baugenehmigung:
- Bauzeichnung mit angrenzender Nachbarbebauung (Maßstab 1:100)
- Bauantragsformular
- Baubeschreibung
- Lageplan
Die Art der Beheizung ist ebenfalls sehr wichtig bei der Baugenehmigung. Es gibt zwei unterschiedliche Varianten:
- Gartensauna mit Elektro-Ofen
- Gartensauna mit Holzofen
Ein Holzofen gilt als “Sonderfeuerstätte” und ist genehmigungspflichtig. Dabei ist der Brandschutz wichtig zu beachten. Durch das Dach oder durch die Wand werden die heißen Abgase abgeleitet werden. Dafür benötigen Sie dann einen professionellen Schornstein. Daher ist ein Gespräch und die Genehmigung des Schornsteinfegers zwingend erforderlich. Zudem stellt jeder Schornsteinfeger andere Auflagen. Nachdem Sie mit dem Schornsteinfeger gesprochen haben, können Sie Ihren Antrag beim Bauamt einreichen.
Was ist gegenüber den Nachbarn zu beachten?
Um Ärger vorzubeugen, sollten Sie über Ihr Bauvorhaben mit dem Nachbarn sprechen. Die ist sehr sinnvoll, um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren. Fragen Sie Ihren Nachbarn schon vor dem Gang zum Bauamt, ob der Abstand zum Nachbargrundstück ausreichend ist. Dies sollten laut Landesverordnung zwischen drei und fünf Metern sein.
In der Theorie können Sie auch die Baugenehmigung ohne die Zustimmung Ihres Nachbarn einholen, solange die Vorschriften eingehalten werden. Doch mit der Zustimmung können künftige Streitigkeiten im Vorfeld wegfallen. Bedenken Sie auch, dass dieser ein Veto einlegen könnte und somit mit einer Übereinstimmung des Bauamtes die Gartensauna entfernen lassen. Sie sparen sich viel Zeit und Nerven mit einer vorherigen Konversation.