Im schönen Saarland ist der Traum einer Sauna im Garten weit verbreitet. Eine Sauna im Garten Baugenehmigung (Saarland) ist jedoch dabei zu beachten. Genehmigungsfrei sind im Saarland nämlich nicht alle Bauten, die auf dem eigenen Grundstück erbaut werden. Daher sollten Sie sich vor dem Bauvorhaben zunächst erkundigen, ob Sie die Gartensauna überhaupt genehmigungsfrei erbauen dürfen. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen Sie Ihre Pläne nicht beerdigen. Eine Genehmigung können Sie schriftlich beim Bürgerservice beantragen.
Aber… welche Vorschriften gelten eigentlich im Saarland? Wir zeigen Ihnen, was Sie beim Saunabau beachten müssen und welche Genehmigungen notwendig sind.
Sauna Baugenehmigung im Saarland
Die Bestimmungen für den Bau eines Gartenhäuschens gelten im Saarland beim Bau einer Sauna, im Gegensatz zu den Regelungen in anderen Bundesländern, nicht. So dürften zwar Gartenhäuser bis zu einer Größe von 10 Quadratmetern Grundfläche genehmigungsfrei aufgestellt werden, da es sich hier jedoch um eine Bebauung mit einer integrierten Feuerstätte handelt, bedarf es immer einer Genehmigung im Saarland.
Für die Genehmigung sollten Sie den örtlichen Bebauungsplan genauer ansehen. Aus diesem geht meist bereits hervor, ob Ihr Baugenehmigungsantrag von Erfolg gekrönt ist. Weiterführende Informationen finden Sie in der Landesbauordnung.
Mindestabstand zum Nachbarsgrundstück
Auch zum Nachbargrundstück ist ein Mindestabstand einzuhalten. So ist es zwar im Saarland grundsätzlich möglich bis zu einem Meter direkt an das Nachbargrundstück anzubauen, das gilt jedoch nicht für Räumlichkeiten, die eine Feuerstätte beinhalten.
Für eine Sauna muss daher ein Mindestabstand von drei Metern im Saarland zum Nachbargrundstück eingehalten werden. Zudem darf die Höhe der Sauna drei Meter nicht überschreiten. Auch die Belichtung der Sauna ist nicht unabhängig vom Nachbarn zu treffen. So sollten Sie Lichtquellen in Richtung des Nachbargrundstück vermeiden, um keine Ärgernisse zu verursachen. Auch die Ausrichtung der Fenster der Sauna ist mit Bedacht zu wählen. Sollten diese zum Nachbargrundstück zeigen, benötigen Sie vor dem Einbau eine Genehmigung durch Ihren Zaunsnachbarn.
Fazit
Beim Bau einer Sauna im Garten im Saarland ist eine Genehmigung Pflicht. Die Einbeziehung professioneller Helfer bei der Antragstellung und bei der Abnahme der Beheizung der Sauna ist zu empfehlen.