Für viele Menschen ist ein Saunabesuch immer mit zu viel Unruhe, überfüllten Kabinen und viel Fahrzeit verbunden. Eine Sauna im Garten ist für viele daher ein großer Traum. Doch welche Aspekte müssen Sie dabei beachten? Diese Dinge erfahren Sie in diesem Artikel.
Sauna Baugenehmigung in Sachsen: Ist diese nötig?
Jedes Bundesland hat andere Vorschriften. Doch für das Bundesland Sachsen können Sie eine Sauna nur mit erteilter Genehmigung bauen. Es ist wichtig, zunächst die Baugenehmigung einzuholen und dann die Sauna zu bauen. Eine Sauna darf jedoch nur innerhalb der Baugrenzen aufgestellt werden. In den meisten Fällen sind die Baugrenzen als Linie im Bebauungsplan eingezeichnet. Gebäudeteile dürfen über diese nicht hinausragen.
Sauna im Garten in Sachsen: Wie sind die Bauvorschriften?
Es ist wichtig, sich an den Bebauungsplan zu halten. Dieser gibt in der Abstandsfläche zum Nachbargrundstück an, wie viele Meter die Sauna von der Grundstücksgrenze aus wegstehen muss. Dieser Aspekt ist in der sächsischen Bauordnung geregelt.
Ebenfalls wichtig ist die Art der Befeuerung der Sauna. Es gibt verschiedene Öfen, die sich in Design, Funktion, Größe, Leistung, Steigerung und Handhabung unterscheiden. Wenn Sie auf einen Holzofen zurückgreifen möchten, dann ist es wichtig vorab mit dem Bezirksschornsteinfeger zu sprechen und sich auch dort eine Genehmigung einzuholen.
Möchten Sie auf einen Elektroofen zurückgreifen, dann muss dieser auch fachmännisch verkabelt werden. Denn ohne Strom bleibt die Sauna kalt. Dies braucht im Normalfall einen starken Stromanschluss, welcher mit 400 Volt betrieben wird. Dabei sind sowohl zusätzliche Sicherungsschaltungen und ein spezielles Kabel sehr empfehlenswert.
Die Anschlüsse sollten jedoch von einem Fachmann vorgenommen werden. Es sollte ebenfalls darauf geachtet werden, dass Kabel mit Silikonummantelung verwendet werden.
Abstand zum Nachbargrundstück einhalten
Das Häuschen sollte nicht zu nah an der Grundstücksgrenze des Nachbarn stehen. In der Regel müssen Bauherrn drei Meter Abstand einhalten. Möchten Sie Ihre Sauna mit Holz beheizen, brauchen Sie dazu die oben genannte Genehmigung des Bezirksschornsteinfegers.
Achten Sie auch darauf, dass Sie einen entsprechenden Sichtschutz zu Ihrem Nachbarn aufstellen. Denn selbst wenn Sie damit keine Probleme haben, dass Ihr Nachbar Sie beim Saunieren sieht, kann es durchaus vorkommen, dass Ihr Nachbar dem Ganzen nicht so tolerant eingestellt ist. Daher sollten Sie für einen entsprechenden Sichtschutz sorgen. Dieser kann aus Pflanzen oder auch Holzelementen sein. Dadurch können Sie ungestört aus der Sauna in ihren Nassbereich und zurück gelangen.