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Sauna im Garten Baugenehmigung Schleswig-Holstein

Getrocknete Kräuter in der Sauna
Bei einer Sauna im Außenbereich in Schleswig-Holstein, die größer als 10m2 ist, wird eine Baugenehmigung benötigt.

Eine Sauna bereichert den heimischen Garten. Zudem ist das Saunieren gesundheitsfördernd und sorgt für ein besseres Wohlbefinden. Doch bevor Sie eine Sauna im Garten aufbauen, kann eine behördliche Genehmigung vonnöten sein. Eine Sauna gilt als Aufenthaltsraum oder sogar Feuerstätte. Welche Aspekte Sie bei der Sauna im Garten Baugenehmigung Schleswig-Holstein beachten müssen, erklären wir Ihnen hier.

Sauna im Garten: Wie sind die Bauvorschriften?

Es ist abhängig von Ihrem Bundesland, ob Sie für Ihre Sauna eine Baugenehmigung benötigen oder nicht. Für Schleswig-Holstein benötigen Sie grundsätzlich eine Genehmigung, wenn Sie etwas auf Ihrem Grundstück bauen möchten. Informationen dazu finden Sie auch in der jeweiligen Landesverordnung.

Es ist zudem abhängig, ob Sie Ihre Sauna im Garten in einem geschlossenen Baugebiet oder im Außenbereich bauen möchten. Im Außenbereich muss in Schleswig-Holstein über 10 m³ eine Baugenehmigung eingeholt werden. Ebenfalls sind die Bebauungslinien Ihres Grundstücks und die Vorgaben zur Grenzbebauung bzw. die Abstände zum Nachbargrundstück zu beachten. Können diese nicht eingehalten werden, muss der Nachbar Ihnen eine Baulast erklären. Sie als Bauherr haben darauf jedoch keinen Anspruch. 

Wenn diese an Bedingungen geknüpft sind, ist es Ihre Entscheidung, ob Sie diese annehmen möchten oder nicht. Sind diese angenommen, müssen diese Formalitäten der Baulast ins Baulastenverzeichnis eingetragen werden. Ebenfalls sollten diese im Grundbuch in Abteilung II als Grunddienstbarkeit eingetragen werden. Eine privat schriftliche Vereinbarung ist hierbei wirkungslos. Bauen Sie ohne die Einhaltung der Abstandsflächen, ist dies Bau-rechtswidrig. Dies kann dazu führen, dass die Sauna im Garten wieder abgerissen werden muss. 

Gesetzliche Vorschriften zur Holzbefeuerung sind einzuhalten.

Sauna Beheizung: Das sind Unterschiede

Möchten Sie für Ihre Sauna eine Holzbefeuerung des Saunaofens, sollten Sie vor der Planung und dem Bau mit dem Bezirksschornsteinfegermeister Rücksprache halten. Dort können Sie ebenfalls um eine Genehmigung bitten. Außerdem kann Ihnen dieser auch direkt Auskunft zu den Sicherheitsmaßnahmen und gesetzliche Vorschriften zur Holzbefeuerung geben. 

Bei einem elektrischen Saunaofen benötigen Sie keine Genehmigung vom Schornsteinfeger, denn dieser läuft über ein Starkstromkabel. Klären Sie im Vorfeld ab, ob Sie noch weitere elektrische Geräte in Betrieb nehmen möchten. So ersparen Sie sich die nachträgliche Installation. 

Sauna im Garten bauen: Nachbarn inkludieren

Suchen Sie vor dem Bau der Sauna im Garten das Gespräch mit den Nachbarn, wenn eine Bebauung auf der Grundstücksgrenze geplant ist. So können Sie einer Beschwerde der Nachbarn beim Bauamt vorbeugen. Denn diese müssten bei einer Beschwerde entsprechend reagieren und das Bauvorhaben prüfen. Ein Schmalseitenprivileg ist die einzige Ausnahme, bei der eine Abweichung vom Mindestabstand zugelassen ist. Dafür müssen jedoch vonseiten des begünstigten Bauherrn die jeweiligen Voraussetzungen dargelegt werden.

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