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Sauna im Garten Baugenehmigung Rheinland-Pfalz

Sauna im Innenbereich mit Blick in den grünen Garten
In Rheinland-Pfalz müssen mindestens 3 Meter Abstand zum Nachbargrundstück beim Bau einer Sauna eingehalten werden.

Der Bau einer Sauna im Garten Bedarf nicht nur Platz, sondern auch der Beachtung von Vorschriften. Je nach Bundesland unterscheiden sich die Bauvorschriften für eine Sauna im Garten. Daher gilt es sich spezifisch zum Wohnort über das Bauvorhaben zu informieren und die dort bestehenden Formalien einzuhalten. Sofern Sie in Rheinland-Pfalz wohnhaft sind, müssen auch Sie sich eine Baugenehmigung für den Saunabau einholen.


Wie das gelingt und welche Vorschriften zu beachten sind, zeigen wir Ihnen im Folgenden.

Sauna im Garten Baugenehmigung Rheinland-Pfalz: Wird sie benötigt?

Grundsätzlich fallen Saunen im Außenbereich eines Privatgrundstücks unter die Regelungen, die für Gartenhäuser gelten. Ohne Genehmigung ist es in Rheinland-Pfalz möglich, ein Gartenhaus bis zu einer maximalen Größe von 10 Kubikmetern im Außenbereich zu errichten. Was bedeutet das für die eigene Sauna? Die Errichtung eines maximal 10 Kubikmeter großen Raumes für eine Sauna im Garten ist somit genehmigungsfrei. Alle Räumlichkeiten, die über 10 Kubikmeter hinausgehen, benötigen jedoch eine Genehmigung.

Fraglich ist jedoch, ob auch die Betriebnahme der Saune ohne Genehmigung zulässig ist.

Welche Sauna Bauvorschriften gelten in Rheinland-Pfalz?

Da eine Sauna im Garten zu den Gebäuden gehört, die eine „Feuerstätte“ in Form eines Ofens besitzt, bedarf es der Abnahme des vor Ort ansässigen Bezirksstornsteinfegers. Sowohl die Installation von Elektro-Öfen als auch Holz-Öfen sind somit zu einer Abnahme verpflichtet vor der ersten Nutzung. Somit ist eine Sauna im Garten auch in Rheinland-Pfalz nicht unbedingt genehmigungsfrei. Sicherheitshalber sollten Sie die Genehmigung einholen, um letztlich nicht die Sauna abreißen zu müssen.

Mindestabstand zum Nachbargrundstück einhalten

Beim Bau einer Sauna dürfen Sie die umliegenden Nachbarn nicht außer acht lassen. So gibt es klare Abstandregelungen, die Sie beim Bau der Sauna im Garten beachten müssen und zwar zum Nachbargrundstück. Gemäß der rheinland-pfälzischen Landesbauordnung sind mindestens drei Meter Abstand zum Nachbarsgrundstück einzuhalten. Dies ist darauf zurückzuführen, dass nur bei diesem Abstand eine Rauchbelästigung der Nachbarn ausgeschlossen sind.

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