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So werden Bäume und Hecken sicher entfernt

Bäume sind wichtig für das Klima, vor allem in der Stadt. Deswegen sollten sie nur aus einem wichtigen Grund gefällt werden. Ein kranker Baum etwa kann zur Gefahr werden und muss deshalb weichen. Meist aber haben die Behörden ein wichtiges Wort mitzureden. Wer Baum oder Hecke abtragen will, sollte sich dort die Genehmigung holen.

Die wichtigsten Werkzeuge

Mit Säge und Heckenschere werden Äste und Gestrüpp von Baum und Strauch entfernt. Die Säge gibt es in unterschiedlichen Ausführungen: Als manuelle Variante, elektrisch betrieben oder auch mit einem Benzinmotor. Dies gilt ebenfalls für die Heckenschere. Welche der Ausführungen zum Einsatz kommt, hängt von der Größe des Gewächses ab. Eine Heckenschere übrigens hat sehr wenig mit einer normalen Schere zu tun. Sie hat ein Schwert, das etwa 40 bis 70 Zentimeter lang ist und dem eines Sägerochens ähnelt. Zum schnellen Entfernen von überstehenden empfiehlt sich auch das gute alte Handbeil. Mit der Kettensäge lässt sich die Wurzel knapp über dem Boden abschneiden.

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Der gesamte Rest der Wurzeln von Bäumen und Hecken muss dann meist ausgegraben werden. Zum Einsatz kommt hier ein Spaten. Das schmale, flache Blatt des Spatens ist scharfkantig und lässt sich gut in die Erde drücken. Hier ist der Spaten einer herkömmlichen Schaufel klar überlegen.

Vor allem bei ausgedehnten und tief in die Erde reichenden Wurzeln an Baumstümpfen wird das einfache Ausgraben nicht mehr viel bringen. Deswegen sind hier Stubben- oder Baumfräsen das Mittel der Wahl. Die Geräte sind in den letzten Jahren immer kompakter und kleiner geworden. Sie lassen sich heute auch von Laien gut bedienen. Unbedingt wichtig vor der Arbeit sind aber eine korrekte Einweisung und das Anlegen der richtigen Schutzkleidung.

Sicher nur mit Schutzausrüstung

Bäume und Sträucher aus dem Boden zu entfernen, ist gar nicht so einfach. Selbst wenn die Pflanzen alt, trocken oder krank sind, halten sie sich noch mit großer Kraft fest. Es sind die Wurzeln, die der Pflanze über Jahre ihren Halt gaben. Diese aus dem Boden zu bekommen, ist ein hartes Stück Arbeit. Das gilt auch für das zum Teil ausgeprägte Wurzelsystem von Hecken.

Generell wichtig ist eine Schutzausrüstung. Zum Schutz vor allen Ästen und Blättern, die von oben herabfallen können, empfiehlt sich ein Helm mit Visier. Mit Sicherheitsschuhen ist der Stand fester und damit sicherer, beim Abrutschen von Säge oder Heckenschere bewahrt schnittfeste Kleidung vor schlimmen Folgen.

Was das Gesetz sagt

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Beim Entfernen von Bäumen hat der Gesetzgeber ein Wort mitzusprechen. Wer also plant, eines dieser großen Gewächse zu fällen, muss bei der Behörde nachfragen. In der Regel ist das Gartenbauamt der Gemeinde zuständig. Hier gibt es sogar ein Kataster. Darin sind alle großen Bäume im Einzugsbereich registriert. Manche Städte und Gemeinden versehen ihre Bäume sogar vor Ort mit Plaketten. Das hat seinen Grund: Immerhin sind diese über lange Jahre gewachsenen Pflanzen wichtig für das Stadtklima, für Tiere und für Menschen. Aus diesen Gründen gibt es die Genehmigung für das Fällen von Bäumen nur unter strengen Voraussetzungen.

Wer ohne Berechtigung einen Baum in der Öffentlichkeit fällt, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen. Die Bußgelder variieren je nach Bundesland:

  • In Bayern kostet es bis zu 5.000 Euro, einen Baum ohne Erlaubnis zu entfernen.
  • In Niedersachsen werden Zuwiderhandlungen mit bis zu 12.500 Euro geahndet.

Am teuersten ist es im Stadtstaat Hamburg. Hier werden sogar bis zu 50.000 Euro Strafe fällig, wenn sich jemand unberechtigt an einem Baum vergreift.

Wichtige Schutzfristen beachten

Doch selbst, wenn die Behörde eine Genehmigung erteilen sollte: Für Bäume und Hecken gibt es Schutzfristen. In jedem Fall illegal ist ein Fällen und starkes Beschneiden dieser Gewächse in der Frist zwischen dem 1. März bis 30. September. Das sagt das Bundesnaturschutzgesetz.

Das Gesetz bezieht sich ausdrücklich auf die Baumfällung auf sogenannten gärtnerisch genutzten Grundflächen. Diese Formulierung schließt nicht nur Bäume in der Stadt ein. Gemeint sind laut Text des Gesetzes auch Bäume an Alleen und Straßen sowie in der freien Natur und Landschaft außerhalb eines Waldes. In engen Maßen erlaubt ist ein Schnitt am Geäst. Meist handelt es sich um Ordnungsschnitte.

Das Gesetz bezieht sich auf Gewächse außerhalb von Wäldern. Das bedeutet aber nicht, dass man im Wald Bäume fällen darf. Die Ausnahme bezieht sich lediglich auf professionelle Maßnahmen von berechtigten Firmen, wie etwa Forstbaubetriebe. Der normale Bürger darf in einem Wald nie einen Baum fällen.

Kriterien für die Ausnahmegenehmigung

Eine Genehmigung zur Entnahme eines Baumes von einer öffentlichen Fläche zu bekommen, ist nicht einfach. Das Gesetz zieht hier aus guten Gründen sehr enge Grenzen.

Eine Baumfällung kann einfacher erlaubt werden:

  • Wenn der Baum nicht unter die strenge Baumschutzordnung des Bundeslandes fällt.
  • Wenn der Baum weniger als einen bestimmten Stammumfang hat. Das sind in der Regel mehr als 60 bis 80 Zentimeter.
  • Wenn die Maßnahme außerhalb der Schonzeiten stattfindet.
  • Wenn keine Vögel im Baum nisten oder sich dort anderes kleines Getier befindet.

Bundesländer schützen ihre Bäume

Wie stark der Baumbestand im jeweiligen Gebiet geschützt ist, das bestimmt jedes Bundesland für sich selbst. Deswegen gibt es keine generelle Auflistung von geschützten Bäumen. Jedes der 16 Bundesländer hat eigene und sehr individuelle Kriterien. Sie sind nicht willkürlich aufgestellt worden, sondern ergeben sich aus recht unterschiedlichen Forschungen und Studien, etwa über die im Gebiet besonders bedrohten Baumarten.

Neben den Laub- und Nadelbäumen mit dem Stammumfang über 60 bis 80 Zentimeter können das also auch Bäume sein, die besonders hoch oder schon recht alt und stattlich sind.

Beispiel: Besonders geschützte Bäume in Berlin sind alle Laubbäume. Darüber hinaus gilt ein besonderer Schutz für die Waldkiefer, die Walnuss sowie die Türkische Baumhasel. Hier geht ohne eine Genehmigung gar nichts, eine solche zu erhalten, ist ausgesprochen schwer.

Meist sind aber Obstbäume, zum Beispiel an Straßen und Alleen, von dieser Regelung ausgenommen.

Privater Bestand mit Sonderregeln

Für alle Bundesländer gilt hingegen: Bäume in einem Haus- oder einem Kleingarten bleiben von Verboten unberührt. Hier ist das Fällen also in der Regel erlaubt. Grundsätzlich freigegeben ist es aber auch für private Personen nicht. Nisten Vögel im Baum, ist ein Fällen strengstens verboten. Nutzen andere wild lebende Tierarten das Gewächs als ihren Lebensraum, dann ist ebenfalls eine Genehmigung fällig.

Einen kranken Baum sicher erkennen

Natürlich kann ein Baum auch stören. Nach einem Blitzeinschlag etwa stellt ein ausgeholter Baum sogar eine ernste Gefährdung dar. Dann muss er entfernt werden. Hier geben die Behörden schnelles grünes Licht oder sie kümmern sich sogar von selbst um die Beseitigung der Gefahr.

Auch ein kranker Baum stellt in der Regel eine Gefahr dar. Eine Ausnahmegenehmigung für das Fällen dürfte leicht zu erhalten sein. Dauer muss das Gewächs jedoch tatsächlich krank sein. Feststellen lässt sich das an verschiedenen Merkmalen:

  • Der Baumwirft seine Blätter weit vor dem Herbst ab.
  • Meist ist das Laub auch im Sommer braun und knistert trocken.
  • Manche der Blätter zeigen einen nicht normalen Farbverlauf oder Flecken.
  • Am Stamm des Baumes wachsen auf großer Fläche Pilze.
  • Der Stamm hat einen weißen Belag.
  • An einigen Stellen fällt die Rinde ab.

Bereits eine beschädigte Rinde beeinträchtigt die Stabilität und die Vitalität des Baumes. Fraßlöcher weisen auf Insekten hin, die Pflanze verliert Saft und Harz, das Holz wird zerstört. Andere Warnzeichen sind faule Stellen, Wunden und Risse.

Ein gesundes Exemplar dagegen hat immer eine gut ausprägte und sehr dichte Krone. Seine Blätter sind ebenfalls kräftig und der Baumstamm wirkt gesund. Wer ganz sicher gehen will, dass mit dem Baum oder der Hecke alles in Ordnung ist, sollte einmal im Jahr und zusätzlich nach starkem Wind, Regen oder einem Sturm den Zustand des Gewächses kontrollieren.

Tipps zur Entfernung von Baum und Strauch

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Bäume werden in der Regel zwischen November und Februar gefällt. In diesen Wochen enthalten sie viel weniger Wasser. Auch das fehlende Blattgrün erleichtert das Fällen und Zerkleinern des Baumes.

Je höher ein Baum ist, desto schwieriger und anspruchsvoller gestaltet sich das Fällen. Besonders große Exemplare verlangen förmlich nach einem professionellen Unternehmen. Kleinere Bäume dagegen lassen sich mit etwas Anstrengung auch von einem Laien fällen.

Optimal sind windstille Tage. Weht der Wind dagegen stark, ist die Fallrichtung des Baumes schwer bis gar nicht kalkulierbar.

Mit einem Seil an einer möglichst hohen Stelle am Stamm lässt sich die Fallrichtung etwas besser beeinflussen.

Alle Äste oder Zweige am Hauptstamm von Baum oder Hecke gehören entfernt. Die Stämme sollten vollständig kahl sind. Für die kleineren bis mittelgroßen Zweige und empfiehlt sich eine Heckenschere. Für große Ästen gibt es die konventionelle Handsäge.

Bevor der Stamm fällt, müssen alle Personen aus dem Gefahrenbereich raus. Helfer am Seil sollten ebenfalls weit genug entfernt stehen.

In der Richtung, in die der Baum fallen soll, wird am Stamm mit der Motorsäge eine 45-Grad-Kerbe eingefräst. Die Tiefe der Kerbe sollte etwa ein Viertel des Durchmessers am Stamm. Auf die andere Seite des Baumstamms wird dann die Kerbe durchgesägt.

Ist der Stamm vollständig durchgesägt, dann fällt der Baum. Helfer stellen mit dem Seil sicher, dass der Baum in die gewünschte Richtung fällt.

Ältere Hecken oder Bäume haben ein tiefes und weit verzweigtes Wurzelsystem.

Mit einem scharfen Spaten wird ein Graben rund um den Stamm angelegt. Dünne Wurzeln werden so gleich mit dem Spaten durchgetrennt.

Das stehengebliebene Stück Stamm dient als Hebel. Damit lässt sich der Wurzelballen meist so weit lockern, dass er herauszuziehen ist.

Fazit

Bäume sind wichtig für den Schutz der Umwelt. Sie zu fällen, ist nur in bestimmten Ausnahmesituationen erlaubt. Das jedenfalls gilt auf öffentlichem Grund und Boden. Jeder tut gut daran, sich an diese Vorschriften zu halten.

Das gilt nicht nur wegen der hohen Bußgelder, die bei einer Zuwiderhandlung fällig werden. Bevor man einen Baum fällt, sollte man sich der Rolle des Gewächses bewusstwerden.

Gerade in großen Städten reduzieren Bäume und Hecken effektiv den Lärm. Sie spendendem Menschen wichtigen Schatten und angenehme Kühle. Dabei reinigen sie auch die Luft. Zum Fällen eines Baumes gibt es viele Alternativen. Kranke Exemplare kann man unter Umständen behandeln.

Ist das Fällen jedoch unvermeidlich, sollte ein neuer Baum den Platz des alten Baumes einnehmen.

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Die Texterstellung erfolgte in Kooperation mit einem externen Redakteur

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