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Welche Bäume darf man ohne Genehmigung fällen?

Gründe für den Wunsch, einen Baum auf dem eigenen Grundstück zu fällen, gibt es viele. So können Bäume nicht der gewünschten Gartengestaltung entsprechen und werden so von Haus- und Gartenbesitzern als störend empfunden. Gleichzeitig können jedoch auch kranke oder beschädigte Bäume die Gefahr bergen, umzustürzen. Nicht immer ist es jedoch erlaubt, einen Baum zu fällen. Illegale Baumfällungen auf Privatgrundstücken werden sogar mit hohen Bußgeldern geahndet. Die Ordnungswidrigkeit kann Bußgelder von bis zu 50.000 Euro sowie Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.

Eine Fällung ist manchmal jedoch unumgänglich. Wir geben Rat, wann, wie und unter welchen Voraussetzungen Sie Bäume ohne Genehmigung fällen dürfen.

Bäume auf dem Privatgrundstück vs. Bäume auf anderen Flächen

Weg der zu einem Haus führt
Wenn der Baum auf dem Nachbargrundstück steht, haben Sie keine Möglichkeit, auf die Fällung des Baumes Einfluss zu nehmen

Das Fällen von Bäumen ist ein heikles Unterfangen. Nicht nur stehen viele Bäume unter Naturschutz, sie sind teilweise auch nicht im eigenen Besitz. Möchten Sie einen Baum fällen, seien zunächst die Besitzansprüche an einem Baum zu überprüfen. Befindet sich ein Baum nicht auf dem eigenen Grundstück, ist eine Fällung untersagt. Möchten Sie eine Fällung des Baumes in die Wege leiten wollen, da der Baum beispielsweise Ihr Grundstück stört oder gefährliche Schäden aufweist, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Fällen dürfen Sie selbst den Baum jedoch nie. Die Fällung ist genehmigungspflichtig, wird von entsprechenden Behörden geprüft und bei Annahme des Antrages in die Wege geleitet.

Wann aber greift welche Behörde?

  • Bäume im Wald unterstehen der Aufsicht und Prüfung des Forstamts
  • Umsturzgefährdete Bäume können beim Ordnungsamt gemeldet werden
  • Stören Bäume gestalterisch, kann die Naturschutzbehörde informiert werden

Schwieriger gestaltet es sich, wenn der Baum auf dem Nachbargrundstück steht. In diesem Fall haben Sie keine Möglichkeit, auf die Fällung des Baumes Einfluss zu nehmen. Sollte sich der Baum direkt auf der Grundstücksgrenze befinden, ist eine beidseitige Zustimmung zur Baumfällung notwendig, bevor eine Genehmigung eingeholt wird.

Bäume auf dem Privatgrundstück fällen: Wie viel Entscheidungsgewalt besitze ich?

Kettensäge, die einen Baum absägt
Nutzen Tierarten den Baum als Habitat, ist eine Fällung ohne Genehmigung nicht erlaubt.

Das Fällen von Bäumen ist auf Privatgrundstücken grundsätzlich erlaubt. Eine Genehmigungspflicht ist nicht immer notwendig, jedoch stets zu empfehlen, um die Gefahr von Bußgeldern zu vermeiden.

Ob eine Genehmigungspflicht besteht, ist abhängig von der Baumart, dem Zeitpunkt der Fällung, der Umwelt sowie der Größe des Baumes. Bei der Größe sei zum einen die Höhe des Baumes zu berücksichtigen und zum anderen die Dicke des Stammes. Je nach Verordnungen der zuständigen Gemeinde kann sogar das Alter eines Baumes ausschlaggebend für die Genehmigung einer Fällung sein.

Schon- und Fällungszeiten sind gesetzlich geregelt

Die Justiz macht auch vor Privatgärten keinen Halt. Im Gartenrecht sind Schonungszeiten zu beachten, die der Regeneration der Natur dienen. Das gilt auch für Fällungsarbeiten. Im Bundesnaturschutzgesetz ist fest verankert, wann ein Baum gefällt werden darf. Während eine Fällung vom 1. März bis 30. September eines jeden Jahres verboten ist, dürfen Fällungen vom 1. Oktober bis 28. Februar grundsätzlich vorgenommen werden. Abweichungen der Zeiten können durch Gemeinden erhoben werden.

Ohne Genehmigung dürfen Sie in den erlaubten Zeiten Bäume nur fällen, wenn eine Fällung aufgrund einer akuten Gefahrensituation nicht zu vermeiden ist. Der Baum sollte somit entweder stark beschädigt oder krank sein. Blitzeinschläge oder ein Parasitenbefall stellen beispielsweise dringende Gründe für eine Fällung dar. Obacht sei dennoch geboten: Häufig liegen Sie als Gartenbesitzer in der Beweispflicht. Eine amtliche Überprüfung des Zustandes des Baumes ist vor der Fällung zu empfehlen. Um sich abzusichern, sind in jedem Fall Fotos des beschädigten Baumes zu machen.

Neben den festgelegten Zeiten der Schonung ist eine Baumfällung ebenfalls so lange verboten, wie Vögel in dem Baum nisten – Dies gilt auch bei bereits erteilter Genehmigung. Nicht nur Vögel nisten in Bäumen: Auch Fledermäuse oder Nester von Nützlingen wie Hornissen unterstehen den Gesetzen des Naturschutzes.

Auswirkungen auf die Umwelt

Ein Baum ist ein wichtiger Bestandteil des Ökosystems. Aus diesem Grund dürfen Bäume nur dann gefällt werden, wenn ihr Wegfall für die umliegende Umwelt keinen Schaden anrichtet. Nutzen beispielsweise Tierarten den Baum als Habitat, ist eine Fällung ohne Genehmigung nicht erlaubt. Ein Baum kann im Umkehrschluss gefällt werden, sofern er keine ökologische Funktion erfüllt. Damit dies sichergestellt werden kann, bedarf es jedoch einer Genehmigung.

Um die Auswirkungen auf die Umwelt möglichst gering zu halten, ist eine Baumfällung stets an die Neupflanzung eines Baumes gebunden. Welcher Baum neu gepflanzt wird, ist in den meisten Fällen nicht geregelt. Es ist daher sinnvoll, Bäume zu wählen, die der Gartengestaltung entsprechen oder jene zu pflanzen, die wenig Aufwand verursachen. Sind Verordnungen für die Ersatzpflanzung gegeben, müssen diese zwingend erfüllt sein. Diese unterscheiden sich von Kommune zu Kommune. Überwiegend wird jedoch darauf hingewiesen, heimische Gehölze zu pflanzen.

Größe des Baumes entscheidet über Genehmigungspflicht

Der Stammdurchmesser entscheidet darüber, ob Bäume grundsätzlich auf Privatgrundstücken gefällt werden dürfen. Der Grenzwert ist jedoch nicht einheitlich, sondern unterscheidet sich zwischen den Baumarten. So dürfen Obstbäume bis zu einem Stammdurchmesser von 150 Zentimetern gefällt werden. Alle weiteren Fällungen von Baumarten wären mit diesem Stammdurchmesser nicht mehr erlaubt. So dürfen Nadelbäume für Fällungen nur einen Stammdurchmesser von maximal 100 Zentimetern und Laubbäume von maximal 80 Zentimetern aufweisen. Ohne Genehmigung dürfen Bäume hingegen nur mit einem Stammdurchmesser von maximal 29 Zentimetern gefällt werden. Abweichungen gelten zudem für mehrstämmige Bäume.

Auch hier gilt wieder: Die Grenzwerte unterscheiden sich zwischen Ländern und Kommunen. Die aufgelisteten Werte dienen ausschließlich als Orientierung.

Inwieweit die Höhe eines Baumes Auswirkungen auf die Genehmigung einer Fällung hat, ist von der Baumschutzsatzung der Kommune abhängig.

Fazit: Baumfällung sicherheitshalber durch Genehmigung

Richterhammer und 2 Bücher mit schwarzen einband
Schützt vor Bußgeldern, Schadensersatzforderungen, Beweispflichten und einer Ordnungswidrigkeit.

Für die Baumfällung auf öffentlichen Plätzen, geteilten Grundstücken oder Grundstücken, die nicht im Besitz sind, gilt: Eine geplante Fällung ist genehmigungspflichtig. Baumfällungen auf Privatgrundstücken sind unter Einhaltung der Verordnungen des Bundesnaturschutzgesetzes sowie den geltenden Verordnungen der Kommunen grundsätzlich erlaubt. Da die Verordnungen von Kommune zu Kommune jedoch stark abweichen und sich auch verändern können, sollte im Zweifel stets eine Genehmigung eingeholt werden. Das schützt vor Bußgeldern, Schadensersatzforderungen, Beweispflichten und einer Ordnungswidrigkeit.

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