Vielleicht steht dieses Jahr eine größere Investition in Ihrem Garten an und Sie fragen sich, ob und wie Sie dabei Geld einsparen können. Häufig kommen dann steuerliche Begünstigungen in den Sinn. Aber die Gartenarbeit von der Steuer absetzen – geht das überhaupt? In diesem Artikel erfahren Sie, unter welchen Umständen das möglich ist und welche praktischen Tipps Sie unbedingt beachten sollten.
Handwerkerleistungen
Im Einkommensteuergesetz stehen spezielle Regeln für die Steuerabsetzbarkeit von Gartenarbeiten. Sie ermöglichen es, einen Teil der Kosten für Handwerkerleistungen im Garten zurückzuholen. Das heißt, Sie können prinzipiell Ihre in Auftrag gegebene Gartenarbeit von der Steuer absetzen.
Was zählt zu Handwerkerleistungen?
Handwerkerleistungen für die Steuerabsetzung gehen über normale Gartenpflege hinaus. Sie beinhalten größere Projekte. Zum Beispiel eine komplette Neugestaltung des Gartens, Landschaftsbau, den Bau einer Terrasse oder das Anlegen eines Gartenteichs. Auch komplexe Pflasterarbeiten und das Errichten von Gartenmauern sind absetzbar.
Bezahlung und Nachweis
Die Bezahlung von Handwerkerleistungen muss per Überweisung erfolgen. Barzahlungen akzeptiert das Finanzamt nicht. Eine detaillierte Rechnung ist nötig. Arbeits- und Materialkosten müssen klar getrennt sein und ein Zahlungsbeleg wie ein Kontoauszug ist als Nachweis erforderlich.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Ein weiterer wichtiger Aspekt bei Steuerabsetzbarkeit von Gartenarbeiten sind haushaltsnahe Dienstleistungen. Diese sind im Einkommensteuergesetz festgelegt. Sie ermöglichen Steuervorteile für regelmäßige Gartenpflege.
Definition Haushaltsnahe Dienstleistungen
Bei haushaltsnahen Dienstleistungen im Bereich der Gartenarbeit spricht man, wenn es sich um regelmäßige Arbeiten handelt.
Dokumentation und Nachweis
Wie bei Handwerkerleistungen braucht man auch hier eine detaillierte Rechnung. Die Rechnung muss die Dienstleistungen klar benennen und die Kosten ausweisen. Die Bezahlung sollte über ein Bankkonto erfolgen. So sichert man einen eindeutigen Zahlungsnachweis.
Gartenarbeit von der Steuer absetzen – Rechtliche Grundlagen
Handwerkerleistungen nach § 35a Absatz 3 EStG
Stellen Sie sich vor, Sie haben ein großes Gartenprojekt. Vielleicht wollen Sie alles neu gestalten, eine Terrasse bauen oder einen Teich anlegen. Für solche großen, einmaligen Projekte gibt es Steuervergünstigungen.
Bei großen Gartenprojekten können Sie 20% der Arbeitskosten, maximal jedoch 1.200 Euro pro Jahr, absetzen. Das ist gut für alle, die ihren Garten umgestalten und professionelle Hilfe in Anspruch nehmen wollen. Aber Achtung: Nur Arbeitskosten sind absetzbar, nicht Materialkosten. Das bedeutet Pflanzen, Steine oder Werkzeuge sind nicht steuerlich absetzbar.
Haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Absatz 2 EStG
Regelmäßige Gartenarbeiten sind steuerlich absetzbar. Dazu gehören u. a. Tätigkeiten wie das Rasenmähen, das Schneiden der Hecke und Schädlingsbekämpfung. Hiervon könne Sie bei den Kosten steuerlich 20% abziehen, maximal jedoch 4.000 Euro im Jahr. Diese Steuervorteile helfen Gartenbesitzern dabei ihre Ausgaben zu minimieren.
Achten Sie stets darauf, dass die Arbeiten auf Ihrem Grundstück stattfinden. Nur dann können Sie diese in der Steuererklärung angeben.
Voraussetzungen und Einschränkungen
Damit Sie Gartenarbeit von der Steuer absetzen können, muss ein Profi die Arbeiten machen. Damit wird sichergestellt, dass die Arbeiten fachgerecht durchgeführt werden.
Wie bereits erwähnt, sollte die Bezahlung immer per Überweisung erfolgen. Das sichert einen klaren und nachvollziehbaren Nachweis für das Finanzamt. Barzahlungen oder nicht nachverfolgbare Transaktionen erfüllen diese Anforderungen nicht. Sie können bei der Steuererklärung Probleme verursachen und im schlimmsten fall gar nicht beachtet werden.
Eine weitere Besonderheit die Sie kennen sollten: Handwerkerleistungen sind bei einem Neubau nicht absetzbar. Die Regelung gilt nur für bestehende Immobilien und Gärten. Das bedeutet, Kosten für Gartenarbeiten bei einem Neubau können nicht als Handwerkerleistungen abgesetzt werden.
Gartenarbeit von der Steuer absetzen: Beispiele und Tipps
Beispiele für die Anwendung der Steuerabsetzbarkeit
- Beispiel 1 – Handwerkerleistung
Sie engagieren eine Firma für die Umgestaltung Ihres Gartens, etwa für einen Teich. Die Arbeitskosten belaufen sich auf 3.000 Euro. Davon sind 20% steuerlich absetzbar. Sie können also 600 Euro in Ihrer Steuererklärung angeben. - Beispiel 2 – Haushaltsnahe Dienstleistung
Ein Landschaftspfleger mäht regelmäßig Ihren Rasen und führt die jährliche Heckenpflege durch, mit insgesamt 2.000 Euro für die Arbeitskosten. Hier können Sie 400 Euro (20% der Kosten) steuerlich absetzen.
Tipps zur Dokumentation und Nachweisführung von Gartenarbeiten
- Rechnungen aufbewahren
Bewahren Sie alle Rechnungen und Belege sorgfältig auf. Diese sollten die Art der Dienstleistung, das Datum der Durchführung und die aufgeschlüsselten Kosten enthalten. - Zahlungsnachweise sichern
Stellen Sie sicher, dass alle Zahlungen per Überweisung erfolgen. Bewahren Sie die entsprechenden Kontoauszüge als Nachweis auf. - Trennung von Material- und Arbeitskosten
Da nur Arbeitskosten absetzbar sind, müssen Sie darauf achten, dass in den Rechnungen Arbeits- und Materialkosten getrennt ausgewiesen werden. - Frühzeitige Planung
Planen Sie größere Gartenprojekte frühzeitig, um sicherzustellen, dass diese nicht mit Neubaumaßnahmen zusammenfallen, da in diesem Fall keine Absetzbarkeit besteht. - Professionelle Dienstleister wählen
Verlassen Sie sich auf professionelle und angemeldete Unternehmen, um die Gültigkeit der Absetzbarkeit zu gewährleisten.
FAQ: Gartenarbeit von der Steuer absetzen
Nein, eigene Gartenarbeit kann man nicht von der Steuer absetzen, auch wenn sie umfangreich ist. Nur Kosten für Dienstleistungen von Profis sind absetzbar. Kosten für Gartenwerkzeuge und -materialien sind nicht steuerlich absetzbar. Man kann nur die Arbeitskosten absetzen, die ein Dienstleister berechnet.
Nein, Kosten für Gartenwerkzeuge und -materialien fallen nicht unter die absetzbaren Kosten. Sie können lediglich die Arbeitskosten absetzen, die von einem Dienstleister in Rechnung gestellt werden.
Gartenarbeiten, die im Rahmen eines Neubaus durchgeführt werden, sind nicht absetzbar. Diese gelten als Teil der Herstellungskosten des Gebäudes.
Bewahren Sie alle Rechnungen und Überweisungsbelege auf. Diese sollten detailliert die erbrachten Dienstleistungen und die getrennten Arbeitskosten aufführen. Fügen Sie diese Belege Ihrer Steuererklärung bei.
Ja, es gibt Höchstbeträge den Sie absetzen können. Bei Handwerkerleistungen sind es 1.200 Euro pro Jahr. Es ist möglich, bis zu 20% der Arbeitskosten abzusetzen, bis zu maximal 6.000 Euro. Der Höchstbetrag für die haushaltsnahen Dienstleistungen liegt bei 4.000 Euro pro Jahr. Dies entspricht 20% der Gesamtkosten bei einem Betrag von 20.000 Euro.
Ja, Mieter können Gartenarbeiten absetzen, sofern sie für die Kosten aufkommen und die Arbeiten in einem zum Mietobjekt gehörenden Garten durchgeführt werden.
Ja, solange der Garten zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehört und die oben genannten Bedingungen erfüllt sind, können auch hier die Kosten abgesetzt werden.
Fazit – Gartenarbeit von der Steuer absetzen
Hausbesitzer und Mieter profitieren von der Steuerabsetzbarkeit von Gartenarbeiten. Sie können Geld sparen. Die Regeln für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sind jedoch wichtig zu beachten. Man findet sie in § 35a Absatz 2 und 3 des Einkommensteuergesetzes. Kennt man diese Regeln, ist es möglich, einen Teil der Kosten für Gartenpflege und -gestaltung zurückzuerhalten.
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