Nicht zu jeder Jahres- und Uhrzeit dürfen Gärtner ihre Hecken trimmen. Ziel ist es, die Umwelt zu schützen. Zum einen brüten Vögel in den Hecken und zum anderen die Nachbarn, die sich durch den erhöhten Geräuschpegel gestört fühlen könnten. Wir geben Auskunft, wann Hecken schneiden erlaubt ist und wann nicht.
Was sagt das Gesetz?
Im Gartenrecht sind klare Regeln formuliert, die anzeigen, wann Schnittmaßnahmen erlaubt sind. Festgeschrieben sind diese Regelungen im Bundesnaturschutzgesetz, genauer gesagt in Paragraf 39 Absatz 5. Rückschnitte müssen zwischen dem 01. März und 30. September ausbleiben. Andernfalls drohen hohe Bußgelder. Andersherum bedeutet dies, dass Heckenschnitte zwischen dem 01. Oktober und 27. Februar erfolgen dürfen.
Ausnahmen stellen Formschnitte dar. Sie gewähren, dass die Hecken zur Gartengestaltung passen und einzelne Triebe nicht überstehen. Perfektionisten dürfte dies freien. Erlaubt sind solche geringfügigen Schnittmaßnahmen, sofern die umliegende Umwelt durch diese nicht gestört wird. Die Substanz der Hecke wird somit nicht verändert.
Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel. Sollten Passanten durch herausragende Zweige aus der Hecke in ihrem Weg gestört sein, dürfen leichte Rückschnitte erfolgen. Dies ist dann der Fall, wenn die Hecke einen Gehweg nicht mehr barrierefrei zugänglich macht oder auf Verkehrsstraßen ragt und so Verkehrsteilnehmer gefährdet. Sollten bereits Vögel in der Hecke nisten, können örtliche Behörden Auskunft darüber geben, wie Sie vorgehen sollten.
Das sagen Naturschützer
Zwar sind Formschnitte ganzjährig erlaubt, wer jedoch ein Herz für Vögel und Nützlinge hat, pausiert die Schnittmaßnahmen zwischen dem 01. März und 31. Juli. In dieser Zeit nisten die Vögel in den Hecken und ziehen ihren Nachwuchs groß. Sind die Jungvögel aus dem Nest entflogen, können Form- und Pflegeschnitte wieder erfolgen.
Vogelschützer warnen vor früheren Rückschnitten, da bei erhöhter Störung Vögel ihren Nachwuchs zurücklassen würden. Dieser würde dann keine Nahrung mehr erhalten. Schnitte können zudem dafür sorgen, dass das Nest leichter für natürliche Feinde zu erreichen sind. Raub am Nest ist keine Seltenheit. Andere Greifvögel klauen Eier aus dem Nest und krallen sich Jungtiere. Um dies zu verhindern, darf sich gern in Geduld geübt werden.
Heckenschnitte vornehmen: Regelungen des Nachbarschaftsrechts
Würde der Nachbar um Mitternacht den Rasen mähen, wäre dies Lärmbelästigung. So ähnlich sieht dies auch beim Heckenschneiden aus. Geregelt ist der Schnitt von Hecken in Paragraf 7 Absatz 1 der Geräte- und Maschinenverordnung. Aus dieser geht hervor, dass Schnitte werktags sowie samstags zwischen 7:00 Uhr morgens und 20:00 Uhr abends erfolgen dürfen. Diese Regelung trifft nicht auf Werk- und Samstage zu, die auf Feiertage fallen. An Feiertagen sowie Sonntagen ist das Schneiden der Hecke grundsätzlich verboten. Diese Tage dienen der Ruhe und Entspannung. Lärm und Unruhe ist hier nicht gestattet.
Weiter verbietet die Geräte- und Maschinenverordnung Heckenschnitte von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr, die mit einem Freischneider, Grastrimmer oder Graskantenschneider durchgeführt werden. Grund ist der erhöhte Lärmpegel, der die Mittagsruhe der umliegenden Nachbarschaft stören könnte. Von dieser Regel ausgeschlossen sind Geräte, die ein EU-Umweltzeichen aufweisen.
Prüfen Sie zudem individuell vereinbarte Regelungen mit Pächtern oder Vermietern. Auch diese können Sperrzeiten für Schnittmaßnahmen im Garten verhängen.