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Wann Rasen mähen: Uhrzeit und Zeitpunkte

Eine top gepflegte Rasenfläche möchte jeder Gärtner und Hobbygärtner haben. Jedoch ist dies auch viel Arbeit beim Rasenmähen, die gerne flexibel in den Alltag integriert werden sollte. Beim Rasen mähen Uhrzeit und Wochentag zu berücksichtigen, fällt nicht immer leicht. Aber was ist eigentlich erlaubt? Wir zeigen Ihnen, wann Sie unbesorgt den Rasenmäher anschmeißen können.

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In Kürze: Diese Geräte fallen unter die Verordnung

In Deutschland ist alles geregelt und so gibt es auch verschiedene Verordnungen, welche sich an die Pflege des eigenen Rasens bezüglich Lautstärkenpegels, Zeitpunkt der Pflege und Uhrzeit richten. 

Die folgenden Geräte sind laut der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, auch Geräte- und Maschinenlärmschutz-Verordnung oder 32. BImschV genannt. Der Betrieb von Geräten und Maschinen im Freien wird hier geregelt.

In dieser Verordnung werden folgende Geräte genannt: 

  • Heckenscheren
  • Rasentrimmer / Rasenkantenschneider
  • Rasenmäher
  • Schredder / Zerkleinerer
  • Wasserpumpen, die über Wasser betrieben werden
  • Freischneider
  • Vertikutierer
  • Laubbläser
  • tragbare Motorkettensäge
  • Motorhacke und Motorsense
Rasen mähen
Auch für das Rasenmäher gelten Lärmschutzverordnungen und Regeln.

In Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten dürfen diese Geräte an Sonn- und Feiertagen ganztägig, ebenso wie an Werktagen in der Zeit von 20 bis 7 Uhr nicht betrieben werden.

Anwohner in Wohngebieten werden mit der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung vor übermäßigen Lärm geschützt. Dies gilt insbesondere in Gebieten, in denen Lärmschutz besonders wichtig ist. Dazu gehören:

  • Kleinsiedlungsgebiete
  • Kurparks
  • Krankenhäuser
  • Pflegeeinrichtungen
  • Sonstige Erholungsgebiete

In Gebieten, in denen ohnehin immer ständig Lärm ist oder, welche keinen speziellen Lärmschutz benötigen, gilt diese Verordnung nicht. Dies umfasst:

  • Gewerbe- und Industrieflächen
  • Gebiete, in denen vorrangig Handelsbetriebe, Gastronomie und Wirtschafts- und Kultureinrichtungen angesiedelt sind (Kerngebiete)
  • Gebiete ohne Wohnbebauung
  • Dorfgebiete
  • Mischgebiete

Wann sind die gesetzlichen Ruhezeiten und Rasen mähen Uhrzeiten?

Die Ruhezeit in der Nacht gilt an Werktagen von 20 Uhr am Abend bis sechs oder sieben Uhr morgens – je nach Bundesland. Rasen mähen ist in dieser Zeit somit tabu.

Für alle Vollzeitbeschäftigte gilt: Samstag zählt als Werktag. Bleibt Ihnen von Montag bis Freitag keinerlei Zeit, um sich um das Rasen mähen im eigenen Garten zu kümmern, ist es möglich, dies am Samstag zu erledigen. Auch in dieser Zeit darf zwischen sieben und 20 Uhr gemäht werden.

Es gibt in einigen Bundesländern und Gemeinden weitere Vorschriften, wie z.B. ein Verbot von ruhestörenden Tätigkeiten zur Mittagszeit. Sicherheitshalber können Sie sich in dieser Angelegenheit beim Ordnungsamt erkundigen. Ebenso können sich weiterhin Einschränkungen in Ihrem Mietvertrag oder in der Hausordnung befinden.

Rasenmäher nach Feierabend? Das geht nicht immer. Uhrzeiten sind beim Rasenmäher einzuhalten.

Rasenmähen am Sonntag

Komplett verboten, ist die Nutzung von Rasenmähern und verwandten Maschinen an Sonn- und Feiertagen. Sehr leise Geräte, wie Elektrorasenmäher, Mähroboter oder kleine Handrasenmäher, sind die einzige Ausnahme. Dies gilt jedoch auch nur, wenn sich die Nachbarn davon gestört fühlen.

Doch nicht nur für das Rasenmähen gilt die Sonntagsruhe. Sonntags sind auch andere Arbeiten, wie Hämmern oder Holzhacken, nicht erlaubt, da dies Lärm produziert.

Die Nachbarn halten sich nicht an die Ruhezeiten – Was können Sie tun?

Sie müssen nicht direkt die Polizei rufen, wenn der Nachbar zur Mittagszeit im Garten Krach macht. Suchen Sie als Erstes das Gespräch und bitten ihn darum, die Ruhezeiten zu beachten. 

Führen Sie ein Lärmprotokoll, wenn sich die Verstöße häufen. Darin sollten Sie festhalten, an welchen Tage und Uhrzeiten die Lärmbelästigungen auftreten. Im Falle einer Klage haben Sie dann etwas Handfestes in der Hand und müssen somit nicht nur die „ständige Ruhestörungen“ bemängeln.

Warum sollten Sie den Rasen mähen?

Regelmäßiges Rasenmähen ist sehr wichtig, damit die Grünfläche gesund und schön nachwachsen kann. Lassen Sie den Rasen wild wachsen, kann er schnell zu einem Biotop für sehr viele Insekten werden. Dadurch können sich auch viele andere kleine Tiere entwickeln.

Als Spiel- oder Liegewiese eignet er sich dann jedoch nicht mehr. Bei dem eigenen Garten stört das keinen. Haben Sie jedoch einen Schrebergarten, können auch interne Vorgaben besagen, wie oft Sie Ihren Rasen mähen müssen. Es ist sinnvoll, sich im Vorfeld über die Vorgaben und Regeln bezüglich der Gartengestaltung zu informieren.

Ebenso kann es sein, dass ein Kleingartenverein noch einmal gesonderte Ruhezeiten vorgibt. Auch hier sollten Sie sich im Vorfeld informieren. Eine gute Alternative sind intelligente Mähroboter. Diese sind sehr leise und diese können öfter fahren als ein herkömmlicher Rasenmäher.

Allgemein übliche Regelungen zur Rasen mähen Uhrzeit

Allgemein geltendeZeitenMotor-RasenmäherMäher mit EU-UmweltzeichenHandmäher
Montag bis Freitag9 bis 13 Uhr und15 bis 17 Uhr7 bis 20 Uhrdurchgehend erlaubt
Samstag9 bis 13 Uhr und15 bis 17 Uhr7 bis 20 Uhrdurchgehend erlaubt
Mittagsruhe13 bis 15 Uhrkeinekeine
Sonntag und Feiertagnicht erlaubtnicht erlaubtdurchgehenderlaubt

Welche Ruhezeiten gelten für einen Mähroboter?

Nachbarn müssen die Geräusche des Mähroboters hinnehmen, solange dabei die gesetzlich vorgeschriebenen Werte eingehalten werden. Der Mähroboter darf lediglich bei 50 Dezibel liegen, um in Wohngebieten eingesetzt zu werden. Ein Mähroboter kann wie bisher eingesetzt werden, solange die Ruhezeiten eingehalten werden.

Es gibt keinerlei Einschränkungen für mechanische Handrasenmäher. Diese dürfen zu jeder Tages- und Nachtzeit eingesetzt werden. Solange das Licht, welches zum Mähen verwendet werden muss, die Nachbarn nicht stört.

Sonderregelungen bei Länder und Kommunen

Die Bundesländer, Städte und Gemeinden haben das Recht auf regionale Regelungen. Daher empfiehlt es sich vor dem ersten Mähen des Rasens zu informieren. Es ist kein Kavaliersdelikt die Lärmschutzvorschriften zu missachten. Das Bußgeld kann tatsächlich bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Nicht jedes Gebiet ist betroffen

Im Wesentlichen betrifft die gesetzliche Regelung Wohngebiete, ab wann das Rasenmähen erlaubt oder nicht erlaubt ist. Die Ruhezeiten greifen innerhalb von Gewerbe- und Industriegebieten, aufgrund des allgemeinen Lärmaufkommens, nicht.

Tricks und Tipps

Der Lärm zerrt an den Nerven und kann im schlimmstenfalls krankmachen. Eine solche Lärmbelästigung müssen die Betroffenen nicht hinnehmen. Es kann eine nachvollziehbare Beweisführung mithilfe eines dezidierten Lärmprotokolls dokumentiert werden, wodurch rechtlich gegen den aufkommenden Lärm vorgegangen werden kann.

Fazit

Während der Nacht sollte großer Lärm vermieden werden. Die Geräte- und Maschinenlärmverordnung regelt, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten der Rasenmäher bedient werden darf. Es werden jedoch nicht nur Rasenmäher verboten, denn auch andere Geräte stören die Ruhe. 

Der Grenzwert für die Geräuschgrenze liegt bei 94 und 103 Dezibel. Es ist somit nicht verboten, den Rasen zu mähen. Jedoch darf die Lärmgrenze mit jeglicher Verrichtung der Arbeit nicht überschritten werden.

In gewöhnlichen Wohngebieten darf der Rasen zwischen sieben und 20 Uhr zwischen Montag und Samstag gemäht werden. Noch einmal strengere Auflagen herrschen bei besonders lauten Geräten. Somit dürfen diese nur zwischen neun und 13 Uhr, ebenso wie 15 und 17 Uhr benutzt werden.

Eine generelle Pflicht für jegliche Lärmvermeidung besteht an Feiertagen und Sonntagen. Jegliche Art von lauten Arbeiten darf nur zur erlaubten Zeit durchgeführt werden.

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